Sozialpädagogische Familienbegleitung


Dieses Angebot richtet sich an Beistände und soziale Dienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie Gerichte und umfasst als oberstes Ziel die Gewährleistung und die Förderung des Kindswohls.

  • Hier liegt in den meisten Fällen ein gerichtlicher Entscheid zugrunde indem die Dauer und die Intension genau festgelegt wurde
  • Regelmässige Gespräche, die meist 1-2 mal wöchentlich, im Zeitrahmen von 60-120 Minuten stattfinden
  • Die Gespräche können mit einem oder beiden Eltern sowie mit der gesamten Familie stattfinden
  • Die SpF findet in häuslicher Umgebung oder in kindgerecht ausgestatteten Räumen statt
  • Gemeinsame Ziele werden erarbeitet und durch fachliche Unterstützung erreicht

Ziele

 

  • Klarheit, gute Lösungen und Perspektiven für die Familie zu finden
  • Handlungskompetenzen der Eltern zu verändern und zu stärken.
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Vermeidung von Fremdplatzierung
  • Interkulturelle Vermittlung