Sozialpädagogische Familienbegleitung
Dieses Angebot richtet sich an Beistände und soziale Dienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie Gerichte und umfasst als oberstes Ziel die Gewährleistung und die Förderung des Kindswohls.
- Hier liegt in den meisten Fällen ein gerichtlicher Entscheid zugrunde indem die Dauer und die Intension genau festgelegt wurde
- Regelmässige Gespräche, die meist 1-2 mal wöchentlich, im Zeitrahmen von 60-120 Minuten stattfinden
- Die Gespräche können mit einem oder beiden Eltern sowie mit der gesamten Familie stattfinden
- Die SpF findet in häuslicher Umgebung oder in kindgerecht ausgestatteten Räumen statt
- Gemeinsame Ziele werden erarbeitet und durch fachliche Unterstützung erreicht



Ziele
- Klarheit, gute Lösungen und Perspektiven für die Familie zu finden
- Handlungskompetenzen der Eltern zu verändern und zu stärken.
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Vermeidung von Fremdplatzierung
- Interkulturelle Vermittlung